Hannover Messe ´25: Pipelinebau verletzt Menschenrechte – Werde aktiv!

Kanada ist einer der größten Rohstofflieferanten weltweit. Die dort lebenden indigenen Völker, die immer noch unter den Folgen der kolonialen Vergangenheit leiden, erleben im Zuge von fossilen Rohstoffprojekten häufig eine erneute Verletzung ihrer Rechte. Anlässlich der Hannover Messe mit dem Partnerland Kanada macht Amnesty besonders auf die Situation der kriminalisierten indigenen Wet’suwet’en Nation und ihrer Verbündeten in der Provinz British Columbia aufmerksam und hat eine Online-Petition gestartet.

Zum Schutz der Wälder und Gewässer, ihrer Kultur und des Klimas wehrt sich die Wet’suwet’en Nation seit langem mit friedlichen Mitteln gegen ein Flüssiggaspipelineprojekt von Coastal GasLink auf ihrem angestammten Land, dem sie nie zugestimmt haben. Wegen Missachtung eines gerichtlich angeordneten Betretungsverbots der Baustelle droht drei Landverteidiger*innen nach einem Schuldspruch im vergangenen Jahr möglicherweise eine Haftstrafe. Bitte unterstütze in Solidarität mit den indigenen Wet’suwet’en Nation und ihren Verbündeten die Online-Briefaktion https://www.amnesty.de/kanada-petition an den Premier der kanadischen Provinz British Columbia.

In Kanada baut die Firma “Coastal Gas Link Pipeline” seit 2019 eine Gasleitung durch das traditionelle Land der Wet’suwet’en. Ihre Sprecher*innen wurden nicht angemessen konsultiert und haben dem Projekt nie zugestimmt. Die Wet’suwet’en Nation lebt seit Jahrtausenden auf diesem Gebiet in British Columbia. Der Pipeline-Bau bedroht ihr Land und ihre traditionelle Lebensweise massiv.

Die Landverteidiger*innen blockierten friedlich Baustellen-Zugänge, um ihr Land zu schützen. Als Reaktion haben Justiz und Behörden sie mit Einschüchterungen, Schikanen, permanenter und unrechtmäßiger Überwachung sowie Kriminalisierung überzogen. Ihr friedlicher Widerstand ist mit harten Maßnahmen beantwortet worden.

2022 klagte die Provinzregierung 20 Landverteidiger*innen an. Drei von Ihnen sind im Januar 2024 der “strafbaren Missachtung” für schuldig befunden worden. Die Verurteilten stellten daraufhin einen Antrag zur Überprüfung von Menschenrechtsverletzungen während der Razzien. Der Richter hat die diskriminierenden Äußerungen und das gewaltsame Vorgehen der Polizei als eine Verletzung der kanadischen Charter of Rights and Freedoms bewertet und zieht demzufolge eine Strafmilderung in Betracht. Das ist natürlich ein Erfolg, aber leider war der Richter nicht bereit, einen Schritt weiter zu gehen und die Schuldsprüche aufzuheben. Die Schuldsprüche bleiben demzufolge bestehen.

Wann das Strafmaß verkündet wird, ist offen. Amnesty hat aber bereits deutlich gemacht, dass man prüfen wird, ob die drei Landverteidiger*innen als Gewissensgefangene eingestuft werden können.

Bis dahin fordern wir: “Stoppt die Kriminalisierung der indigenen Wet’suwet’en Nation und ihrer Verbündeten!”